Schiedsgutachten

Schiedsgutachtenverträge sind eine Form der außergerichtlichen Streitbeilegung, die immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Ein Schiedsgutachten ist die fachbezogene Stellungnahme eines unabhängigen Dritten und wird in der Regel zur verbindlichen Klärung und zur Vermeidung eines gerichtlichen Prozesses angewandt.

Die Beteiligten eines Streitfalls bestätigen die Verbindlichkeit des Schiedsgutachtenvertrags, der die Tatsachen und Leistungen sowie die Ursachen festhält.

Zur neutralen und objektiven Klärung von Zweifeln und Streitfragen innerhalb eines Vertragsverhältnisses ist das Schiedsgutachten ein kostenminderndes und nicht angreifbares Dokument.

Bei einem Schiedsgutachtenverfahren trägt jede Partei die Hälfte der Kosten.

Möchten Sie rasch einen Streitfall „vom Tisch haben“, dann sprechen Sie mit uns - wir beraten Sie gerne.

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